Beitrags und Gebührenordnung des ASV „Ruhr“ gültig ab Februar 2017
1. Aufnahmegebühr = AG Die Aufnahmegebühr ist bei Aufnahme in den Verein einmalig zu entrichten. Es wird unter besonderen Umständen die Teilzahlung der Aufnahmegebühr eingeräumt. Dazu erhält das neue Mitglied einen separaten Teilzahlungsvertrag! Die Aufnahmegebühr beträgt: 100,00 €. *Sonderaktionen sind möglich!
2. Mitgliedsbeitrag = MGB Der Mitgliedsbeitrag ist für das jeweilige Jahr (Geschäftsjahr) bis spätestens 31.01. des Jahres zu entrichten. Für Zahlungen danach, bis zum 31.03. des Jahres, werden pro angefangenen Monat 5,00 € Säumniszuschlag erhoben. Das entsprechende Mitglied wird gleichzeitig wie in der Satzung beschrieben angemahnt. Wer bis zum 31.03. des Jahres noch keine Beiträge gezahlt hat, wird aus dem Verein ausgeschlossen! Die Verpflichtung zumindest die Mitgliedsbeiträge und Gebühren für Arbeitsstunden, sollten keine geleistet worden sein, zu zahlen bleibt jedoch bestehen! Der Mitgliedsbeitrag beträgt: 60,00 €. *Sonderaktionen sind möglich!
3. Fischereierlaubnis/Ruhrschein = RS (Jahresschein für Mitglieder) Die Gebühr für den Jahresschein für Mitglieder ist für das jeweilige Jahr (Geschäftsjahr) zu entrichten. Die Gebühr für den Jahresschein für Mitglieder beträgt: 40,00 €, für die Erstausstellung werden 3,00 € berechnet. *Sonderaktionen sind möglich!
4. Jahresschein = JS Es werden für Personen die keine Mitgliedschaft wünschen, Jahresscheine für das jeweilige Jahr (Geschäftsjahr) ausgegeben. Die Gebühr für einen Jahresschein beträgt 130,00 €. Auch Personen die später im Jahr einen Jahresschein beantragen, werden noch berücksichtigt. Wird der Antrag noch im 1. Halbjahr gestellt ist die gesamte Gebühr fällig, ab dem 2. Halbjahr 80,00 € Gebühr. Sollte die gleiche Person irgendwann in den Folgejahren wieder verspätet den Jahresschein beantragen, ist immer die volle Gebühr zu zahlen! Jahresscheinnehmer müssen keine Arbeitsstunden leisten. Für die Erstausstellung der Papiere werden in beiden Fällen 3,00 € berechnet.
5. Voßnacker – Teiche = VT Es wird jährlich eine bestimmte Anzahl von Erlaubnisscheinen für die Voßnacker -Teiche ausgegeben. Die Gebühr für diese Erlaubnisscheine beträgt: 20,00 € (Nur für Mitglieder und Jahresscheinnehmer)
6. Fördermitglieder =F Fördermitglieder sind Personen, die dem ASV-„Ruhr“ besonders zugetan sind. Sie leisten ihren Beitrag in Form von regelmäßiger Arbeitsleistung, z.B. bei den Vereinsveranstaltungen, oder durch einen Geldbeitrag in Höhe von min. 15,00 €/Jahr. Auf freiwilliger Basis kann auch ein höherer Beitrag gezahlt werden. Der Status von Fördermitgliedern ist in der Satzung unter § 5.Pkt. 5 festgelegt!
7. Tagesscheine/Erlaubnisscheine für Gäste Für unsere Gäste stehen Tagesscheine zur Verfügung. Die Gebühr für einen Tagesschein beträgt pro Tag 6,00 €, darin sind 1,00 € Pfand für die Rückgabe des Fangberichts enthalten.
8. Jugend Beiträge und Gebühren für Jugendliche sind in der Jugendordnung gesondert festgelegt!
9. Veranstaltungen Für die Teilnahme an bestimmten Vereinsveranstaltungen können zusätzliche Kostenbeteiligungen erhoben werden. Diese werden von den mit der Ausführung betrauten Fachwarten festgelegt.
10. Erlaubnisschein für ältere passive Mitglieder Die bisherige Regelung das passive, ältere Mitglieder einige Male kostenlos Angeln können, hat ab sofort keine Gültigkeit mehr! Über Ausnahmen, z. B. schwere Erkrankungen, Auslandsaufenthalt entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitglieds. Den passiven älteren MG wird aber eingeräumt, einen verbilligten (grünen Jahresschein) zu erwerben, die Gebühr beträgt 20,00 €. Bedingungen: Alter ab 65 Jahre, es besteht kein Anrecht darauf diesen Schein zu erwerben, z.B. bei Neuaufnahme.
11. Arbeitsstunden = ABS Jedes Mitglied hat drei Arbeitsstunden/Jahr für den Verein zu leisten. Für nicht geleistete Stunden werden Gebühren fällig die am Jahresende mit den Beiträgen für das neue Jahr zu zahlen sind. Ausgenommen sind Vorstandsmitglieder/Fischereiaufseher, Schwerbehinderte mit Behinderungsgrad 50% oder mehr und Personen die 60 Jahre oder älter sind. Jugendliche können auf freiwilliger Basis (siehe Jugendordnung) teilnehmen. Die Gebühr für nicht geleistete Stunden beträgt 10,00 €/Std
12. Eheleute/Partner in häuslicher Gemeinschaft Eheleute und Partner in häuslicher Gemeinschaft zahlen nur die halbe Aufnahmegebühr, 50,00 € statt 100,00 €. Der Mitgliedsbeitrag wir von 60,00 € auf 40,00 € gesenkt, solange beide Partner im Verein sind. Die Gebühr für die Angelerlaubnis bleibt unverändert bei 40,00 €. Ein jährlicher Nachweis ist erforderlich! Alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!
13. Schüler, AZUBIS und Studenten Schüler, AZUBIS und Studenten, zwischen 18 und 27 Jahren, zahlen nur 35,00 € Aufnahmegebühr. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40,00 €. Die Gebühr für die Angelerlaubnis bleibt unverändert bei 40,00 €. Ein jährlicher Nachweis ist erforderlich! Alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!
14. Empfänger sozialer Leistungen Empfänger sozialer Leistungen zahlen keine Aufnahmegebühren. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,00 €. Die Gebühr für die Angelerlaubnis bleibt unverändert bei 40,00 €. Diesem Personenkreis wird auch die Möglichkeit der monatlichen Zahlung per Überweisung eingeräumt. Ein jährlicher Nachweis über den Bezug von sozialen Leistungen ist erforderlich. Alle Angaben werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt!
15. Schlüssel zum Naturschutzgebiet werden nur noch gegen Sicherheitsleistung mit Beleg ausgegeben. Die Sicherheitsleistungen betragen: Naturschutzgebiet 10,00 €,
* z.B. Teilnehmer unseres Lehrgangs zur Erlangung der Sportfischerprüfung.
Stand Februar 2017